Notizen |
- “Aus dem Hospitalschuldenregister der Stadt Marggrabowa von 1737 -
Des Schuldners Vater, welcher Ratsverwandter und Hospitalvorsteher gewesen, hat dieses Kapital anno 1720 ohne Obligation von sich zu geben, auf Zinsen an sich genommen. Hat die Zinsen außer 6 Tl., welche ihm für die 10jährige Vorsteherschaft gezahlt worden, nicht bezahlt. Diese Schuld haftet auf dem Grunde des Schuldners, welche ihm auch in der Teilung nach dem Vater gut getan worden. (Bemerkung: Es ist nicht ersichtlich, ob der Vater Fridrich hieß oder der Sohn, letzteres ist nach der Anlage des Aktenstückes wahrscheinlicher.)”
Quelle „Aus Treuburgs Okelkammer“ [1]
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